EU-Kommission will DSGVO abschwächen und damit den Verbraucherdatenschutz aushöhlen
Die Europäische Kommission plant eine Änderung von Artikel 30 Absatz 5 der DSGVO. Dies betrifft die Pflicht zur Datenschutzdokumentation. Das geht aus einem bislang unveröffentlichten Entwurf zur Änderung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hervor. Künftig würden Unternehmen kein Verzeichnis ihrer Verarbeitungstätigkeiten mehr führen müssen, wenn ihre Datenverarbeitungen voraussichtlich kein hohes Risiko für die Rechte der Betroffenen mit sich bringen – bislang spricht